Gefährdungsbeurteilung psychiche Belastung
Die regelmäßige psychische Gefährdungsbeurteilung (GB-Psych) ist
nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) für alle Arbeitgeber Pflicht (auch für Kleinbetriebe bis maximal zehn Beschäftigte). Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen geht es um die Erfassung und Bewertung der objektiven psychischen Belastung einer Tätigkeit und nicht um die daraus folgende subjektive Beanspruchung einzelner Mitarbeiter.