Gefährdungsbeurteilung, Kontrolle der persönlichen Schutzausrüstung, Prüfung der Verbandbucheinträge und Begehungen. Das sind nur einige der Aufgaben eines Arbeitgebers, um den Arbeitsschutz sicher zu stellen. Doch dabei ist er nicht allein. In jedem Betrieb sollten Sicherheitsbeauftragte für die Unterstützung in diesen Fragen vorhanden sein.
Sozialgesetzbuch VII (1) §22 Sicherheitsbeauftragte
„[…] In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrats Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. […]“
Die Schulung von Sicherheitsbeauftragten im Überlick
Die Schulung der Sicherheitsbeauftragten orientiert sich an den Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) in den Themen der Schulung.
DER THEORIETEIL
Ziel der Ausbildung ist es daher, die Fach‑, Sozial- und Methodenkompetenzen der Sicherheitsbeauftragten zu erweitern. Auf diese Weise werden sie befähigt und motiviert, ihre Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz aktiv wahrzunehmen. Die wichtigsten Ausbildungsziele sind im Einzelnen:
- Sicherheitsbeauftragte kennen ihre Rolle im Betrieb
- Sicherheitsbeauftragte kennen inner- und außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz
- Sicherheitsbeauftragte kennen Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz und wissen, wie Kolleginnen/Kollegen dafür sensibilisiert werden können
- Sicherheitsbeauftragte kennen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Sicherheitsbeauftragte wissen, wie sie die Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzten durch konstruktive Gesprächsführung zu sicherheitsbewusstem Verhalten motivieren können
DER PRAKTISCHE TEIL
- Übung in der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Informationsbeschaffung mit Hilfe geeigneter Quellen
Auch bereits geschulte Sicherheitsbeauftragte sollten auf dem Laufenden bleiben. Um dies zu gewährleisten ist eine Auffrischung alle 3–5 Jahresinnvoll. Der dabei mögliche Austausch zwischen Kollegen stellt sich als sehr nützlich für den Transfer von Wissen und Erfahrungen heraus. So wird der Arbeitsschutz auch in Ihrem Betrieb über die Jahre immer besser.
Die Schulung zu Sicherheitsbeauftragten kann bei uns sowohl bei Ihnen vor Ort (bestimmte Mindestteilnehmeranzahl vorausgesetzt), aber auch an unserem Firmenstandort stattfinden. Wir bieten hier ein „Rundum-Sorglos-Paket“: Ihre Mitarbeiter erhalten bei uns sowohl eine theoretische Schulung in wichtigsten Themen des Arbeitsschutzes und die Rolle des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen als auch eine praktische Übung.
Termine bei Ihnen vor Ort:
- Nehmen Sie hierfür bitte direkt Kontakt mit uns auf
- Ab 1 auszubildenden Person
- Bis 50 km von unserem Firmenstandort entfernt ohne Anfahrpauschale
- Wir reisen mit unserem Schulungsequipment bei Ihnen an und führen direkt in Ihrem Betrieb die Schulung durch
- Was wir benötigen: Einen geeigneten Raum zur Durchführung des theoretischen Teils
Termine in unserer Zentrale:
- Theoretischer und praktischer Teil wird bei uns durchgeführt
- Keine Mindestanzahl von Teilnehmern aus Ihrem Betrieb
Aktuelle Termine:
- Zurzeit leider keine verfügbar –> Für Termine bei Ihnen vor Ort fragen Sie gerne an!
Die Ausbildung benötigt ca. 7–8 Stunden, unabhängig ob wir bei Ihnen vor Ort oder Ihre Mitarbeiter bei uns sind.
Preis pro Person
500.-
Ab 20 Mitarbeitern in einem Betrieb ist die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten vorgeschrieben. Die Anzahl der in Ihrem Betrieb notwendigen Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung vor Ort und der zeitlichen, fachlichen sowie räumlichen Nähe zu den Mitarbeitern. (vgl. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“). Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.