Schu­lung von Sicherheitsbeauftragten

Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung, Kon­trol­le der per­sön­li­chen Schutz­aus­rüs­tung, Prü­fung der Ver­band­buch­ein­trä­ge und Bege­hun­gen. Das sind nur eini­ge der Auf­ga­ben eines Arbeit­ge­bers, um den Arbeits­schutz sicher zu stel­len. Doch dabei ist er nicht allein. In jedem Betrieb soll­ten Sicher­heits­be­auf­trag­te für die Unter­stüt­zung in die­sen Fra­gen vor­han­den sein.

Sozi­al­ge­setz­buch VII (1) §22 Sicher­heits­be­auf­trag­te
„[…] In Unter­neh­men mit regel­mä­ßig mehr als 20 Beschäf­tig­ten hat der Unter­neh­mer unter Betei­li­gung des Betriebs­rats oder Per­so­nal­rats Sicher­heits­be­auf­trag­te unter Berück­sich­ti­gung der im Unter­neh­men für die Beschäf­tig­ten bestehen­den Unfall- und Gesund­heits­ge­fah­ren und der Zahl der Beschäf­tig­ten zu bestellen. […]“

Die Schu­lung von Sicher­heits­be­auf­trag­ten im Überlick

Die Schu­lung der Sicher­heits­be­auf­trag­ten ori­en­tiert sich an den Vor­ga­ben der DGUV (Deut­sche Gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung) in den The­men der Schulung.

DER THEORIETEIL

Ziel der Aus­bil­dung ist es daher, die Fach‑, Sozi­al- und Metho­den­kom­pe­ten­zen der Sicher­heits­be­auf­trag­ten zu erwei­tern. Auf die­se Wei­se wer­den sie befä­higt und moti­viert, ihre Rol­le im betrieb­li­chen Arbeits­schutz aktiv wahr­zu­neh­men. Die wich­tigs­ten Aus­bil­dungs­zie­le sind im Einzelnen:

  • Sicher­heits­be­auf­trag­te ken­nen ihre Rol­le im Betrieb
  • Sicher­heits­be­auf­trag­te ken­nen inner- und außer­be­trieb­li­che Part­ner im Arbeitsschutz
  • Sicher­heits­be­auf­trag­te ken­nen Gefähr­dun­gen und Belas­tun­gen am Arbeits­platz und wis­sen, wie Kolleginnen/Kollegen dafür sen­si­bi­li­siert wer­den können
  • Sicher­heits­be­auf­trag­te ken­nen Maß­nah­men für Arbeits­si­cher­heit und Gesundheitsschutz
  • Sicher­heits­be­auf­trag­te wis­sen, wie sie die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen oder Vor­ge­setz­ten durch kon­struk­ti­ve Gesprächs­füh­rung zu sicher­heits­be­wuss­tem Ver­hal­ten moti­vie­ren können

DER PRAKTISCHE TEIL

  • Übung in der Erstel­lung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung mit Hil­fe geeig­ne­ter Quellen

Auch bereits geschul­te Sicher­heits­be­auf­trag­te soll­ten auf dem Lau­fen­den blei­ben. Um dies zu gewähr­leis­ten ist eine Auf­fri­schung alle 3–5 Jah­resinn­voll. Der dabei mög­li­che Aus­tausch zwi­schen Kol­le­gen stellt sich als sehr nütz­lich für den Trans­fer von Wis­sen und Erfah­run­gen her­aus. So wird der Arbeits­schutz auch in Ihrem Betrieb über die Jah­re immer besser.

Die Schu­lung zu Sicher­heits­be­auf­trag­ten kann bei uns sowohl bei Ihnen vor Ort (bestimm­te Min­dest­teil­neh­mer­an­zahl vor­aus­ge­setzt), aber auch an unse­rem Fir­men­stand­ort statt­fin­den. Wir bie­ten hier ein „Rund­um-Sorg­los-Paket“: Ihre Mit­ar­bei­ter erhal­ten bei uns sowohl eine theo­re­ti­sche Schu­lung in wich­tigs­ten The­men des Arbeits­schut­zes und die Rol­le des Sicher­heits­be­auf­trag­ten im Unter­neh­men als auch eine prak­ti­sche Übung.

Ter­mi­ne bei Ihnen vor Ort:

  • Neh­men Sie hier­für bit­te direkt Kon­takt mit uns auf
  • Ab 1 aus­zu­bil­den­den Person
  • Bis 50 km von unse­rem Fir­men­stand­ort ent­fernt ohne Anfahrpauschale
  • Wir rei­sen mit unse­rem Schu­lung­s­e­quip­ment bei Ihnen an und füh­ren direkt in Ihrem Betrieb die Schu­lung durch
  • Was wir benö­ti­gen: Einen geeig­ne­ten Raum zur Durch­füh­rung des theo­re­ti­schen Teils

Ter­mi­ne in unse­rer Zentrale:

  • Theo­re­ti­scher und prak­ti­scher Teil wird bei uns durchgeführt
  • Kei­ne Min­dest­an­zahl von Teil­neh­mern aus Ihrem Betrieb

Aktu­el­le Termine:

  • Zur­zeit lei­der kei­ne ver­füg­bar –> Für Ter­mi­ne bei Ihnen vor Ort fra­gen Sie ger­ne an!

Die Aus­bil­dung benö­tigt ca. 7–8 Stun­den, unab­hän­gig ob wir bei Ihnen vor Ort oder Ihre Mit­ar­bei­ter bei uns sind.

Preis pro Person

500.-

Ab 20 Mit­ar­bei­tern in einem Betrieb ist die Bestel­lung von Sicher­heits­be­auf­trag­ten vor­ge­schrie­ben. Die Anzahl der in Ihrem Betrieb not­wen­di­gen Sicher­heits­be­auf­trag­ten ergibt sich aus der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung vor Ort und der zeit­li­chen, fach­li­chen sowie räum­li­chen Nähe zu den Mit­ar­bei­tern. (vgl. DGUV Vor­schrift 1 „Grund­sät­ze der Prä­ven­ti­on“). Bei Fra­gen ste­hen wir Ihnen ger­ne zur Verfügung.

Fra­gen Sie jetzt ihr unverbindliches
Bera­tungs­ge­spräch an