Aus­bil­dung von Brandschutzhelfern

Jedes Jahr kos­ten Brän­de ver­schie­de­ner Ursa­chen den Unter­neh­men gro­ße Sum­men an Sach­wert­ver­lus­ten und lei­der auch in man­chen Fäl­len Men­schen­le­ben. Um bei der Arbeit die Prä­ven­ti­on im Brand­schutz sicher zu stel­len, wer­den soge­nann­te Brand­schutz­hel­fer eingesetzt.

Arbeits­schutz­ge­setz § 10 (2) Ers­te-Hil­fe und Notfallmaßnahmen
„Der Arbeit­ge­ber hat die­je­ni­gen Beschäf­tig­ten zu benen­nen, die Auf­ga­ben der Ers­ten Hil­fe, Brand­be­kämp­fung und Eva­ku­ie­rung der Beschäf­tig­ten über­neh­men. Anzahl, Aus­bil­dung und Aus­rüs­tung der nach Satz 1 benann­ten Beschäf­tig­ten müs­sen in einem ange­mes­se­nen Ver­hält­nis zur Zahl der Beschäf­tig­ten und zu den bestehen­den beson­de­ren Gefah­ren stehen. […]“

Die­ser Aus­schnitt aus dem Arbeits­schutz­ge­setz spie­gelt den recht­li­chen Teil der Not­wen­dig­keit einer Brand­schutz­hel­fer-Aus­bil­dung in jedem Betrieb wider. Doch auch ohne den recht­li­chen Rah­men fin­den wir es von der pre­me­da-GmbH wich­tig, in jedem Betrieb Ange­stell­te zu haben, die nicht nur im Fal­le eines Bran­des den Umgang mit Feu­er­lö­schern beherr­schen und den Alarm­plan ken­nen, son­dern vor allem ein geschul­tes Auge besit­zen, um einen Brand ver­hin­dern zu kön­nen. Damit auch in Ihrem Betrieb der Brand­schutz groß­ge­schrie­ben wer­den kann, bie­ten wir die Aus­bil­dung zum Brand­schutz­hel­fer für Ihre Mit­ar­bei­ter an. 

Die Aus­bil­dung von Brand­schutz­hel­fern im Überlick

Die Aus­bil­dung der Brand­schutz­hel­fer ori­en­tiert sich an den Vor­ga­ben der DGUV (Deut­sche Gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung) in den The­men der Schu­lung und der Durch­füh­rung der Löschübung.

DER THEORIETEIL

Ziel der Aus­bil­dung ist es daher, die Fach‑, Sozi­al- und Metho­den­kom­pe­ten­zen der Sicher­heits­be­auf­trag­ten zu erwei­tern. Auf die­se Wei­se wer­den sie befä­higt und moti­viert, ihre Rol­le im betrieb­li­chen Arbeits­schutz aktiv wahrzunehmen.

  • Grund­zü­ge des Brand­schut­zes: Grund­la­gen der Verbrennung/Löschvorgänge, Häu­fi­ge Brand­ur­sa­chen, Betriebs­spe­zi­fi­sche Brandgefahren
  • Betrieb­li­che Brand­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on: Brand­schutz­ord­nung, Alar­mie­rungs­we­ge und ‑mit­tel, Betriebs­spe­zi­fi­sche Brand­schutz­ein­rich­tun­gen, Sicher­heits­kenn­zeich­nung nach ASR A1.3
  • Funk­ti­on und Wir­kungs­wei­se von Feu­er­lösch­ein­rich­tun­gen: Brand­klas­sen A, B, C, D und F, Wir­kungs­wei­se und Eig­nung von Feu­er­lö­schern, Auf­bau und Funk­ti­on von Feu­er­lö­schern, Ein­satz­be­rei­che und ‑regeln von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefah­ren durch Brän­de: Gefähr­dun­gen durch Rauch und Atem­gif­te, Ther­mi­sche Gefähr­dun­gen, Mecha­ni­sche Gefährdungen
  • Ver­hal­ten im Brand­fall: Alar­mie­rung, Löschen von bren­nen­den Per­so­nen, Bedie­nung von Feu­er­lösch­ein­rich­tun­gen, Sicher­stel­len der selbst­stän­di­gen Flucht

DER PRAKTISCHE TEIL

  • Hand­ha­bung und Funk­ti­on, Aus­lö­se­me­cha­nis­mus von Feuerlöscheinrichtungen
  • Lösch­tak­tik und eige­ne Gren­zen der Brandbekämpfung
  • Rea­li­täts­na­he Übung an einem Simulationsgerät
  • Wir­kungs­wei­se und Leis­tungs­fä­hig­keit der Feuerlöscheinrichtungen
  • Ein­wei­sen (ver­traut machen) in den betrieb­li­chen Zuständigkeitsbereich

Auch bereits aus­ge­bil­de­te Brand­schutz­hel­fer soll­ten auf dem Lau­fen­den blei­ben. Um dies zu gewähr­leis­ten ist eine Brand­schutz­hel­fer-Aus­bil­dung alle 3–5 Jah­re auf­zu­fri­schen. Der dabei mög­li­che Aus­tausch zwi­schen Kol­le­gen stellt sich als sehr nütz­lich für den Trans­fer von Wis­sen und Erfah­run­gen her­aus. So wird der Brand­schutz auch in Ihrem Betrieb über die Jah­re immer besser.

Die Brand­schutz­hel­fer-Aus­bil­dung kann bei uns sowohl bei Ihnen vor Ort (bestimm­te Min­dest-Teil­neh­mer­an­zahl vor­aus­ge­setzt), aber auch bei uns am Fir­men­stand­ort statt­fin­den. Wir bie­ten hier ein „Rund­um-Sorg­los-Paket“:
Ihre Mit­ar­bei­ter erhal­ten bei uns sowohl eine theo­re­ti­sche Schu­lung in The­men des prä­ven­ti­ven Brand­schut­zes und Ver­hal­ten im Brand­fall als auch eine prak­ti­sche Schu­lung im rea­li­täts­na­hen Umgang mit einem Feu­er­lö­scher an einem Entstehungsbrand.

Ter­mi­ne bei Ihnen vor Ort:

  • Neh­men Sie hier­für bit­te direkt Kon­takt mit uns auf
  • Ab 3 aus­zu­bil­den­den Personen
  • Bis 50 km von unse­rem Fir­men­stand­ort ent­fernt ohne Anfahrpauschale
  • Wir rei­sen mit unse­rem Schu­lung­s­e­quip­ment bei Ihnen an und füh­ren direkt in Ihrem Betrieb die Schu­lung durch
  • Was wir benö­ti­gen: Einen geeig­ne­ten Raum zur Durch­füh­rung des theo­re­ti­schen Teils, Eine Mög­lich­keit zur Durch­füh­rung der prak­ti­schen Übung (flie­ßend Was­ser mit einem han­dels­üb­li­chen Gar­ten­schlauch/-Anschluss, 230V-Steck­do­se in der Nähe)

Ter­mi­ne in unse­rer Zentrale:

  • Theo­re­ti­scher und prak­ti­scher Teil wird bei uns durchgeführt
  • Kei­ne Min­dest­an­zahl von Teil­neh­mern aus Ihrem Betrieb

Aktu­el­le Termine:

  • Zur­zeit lei­der kei­ne –> Für Ter­mi­ne bei Ihnen vor Ort freu­en wir uns auf Ihre Anfrage!

Die Aus­bil­dung benö­tigt ca. 3–4 Stun­den, unab­hän­gig ob wir bei Ihnen vor Ort oder Ihre Mit­ar­bei­ter bei uns sind.

Preis pro Person

160.-

Die Anzahl der in Ihrem Betrieb not­wen­di­gen Brand­schutz­hel­fer ergibt sich aus der Brand­ge­fähr­dung vor Ort. Laut DGUV hat sich ein Anteil von 5% bei nor­ma­ler Brand­ge­fähr­dung (z.B. Ver­wal­tung), bei erhöh­ter Brand­ge­fähr­dung ein höhe­rer Pro­zent­satz als zweck­mä­ßig erwie­sen. (vgl. DGUV Infor­ma­ti­on 205–023 „Brand­schutz­hel­fer – Aus­bil­dung und Befä­hi­gung“). Bei Fra­gen ste­hen wir Ihnen ger­ne zur Verfügung.

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