
Jedes Jahr kosten Brände verschiedener Ursachen den Unternehmen große Summen an Sachwertverlusten und leider auch in manchen Fällen Menschenleben. Um bei der Arbeit die Prävention im Brandschutz sicher zu stellen, werden sogenannte Brandschutzhelfer eingesetzt.
Arbeitsschutzgesetz § 10 (2) Erste-Hilfe und Notfallmaßnahmen
„Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. […]“
Dieser Ausschnitt aus dem Arbeitsschutzgesetz spiegelt den rechtlichen Teil der Notwendigkeit einer Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Betrieb wider. Doch auch ohne den rechtlichen Rahmen finden wir es von der premeda-GmbH wichtig, in jedem Betrieb Angestellte zu haben, die nicht nur im Falle eines Brandes den Umgang mit Feuerlöschern beherrschen und den Alarmplan kennen, sondern vor allem ein geschultes Auge besitzen, um einen Brand verhindern zu können. Damit auch in Ihrem Betrieb der Brandschutz großgeschrieben werden kann, bieten wir die Ausbildung zum Brandschutzhelfer für Ihre Mitarbeiter an.
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern im Überlick
Die Ausbildung der Brandschutzhelfer orientiert sich an den Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) in den Themen der Schulung und der Durchführung der Löschübung.
DER THEORIETEIL
Ziel der Ausbildung ist es daher, die Fach‑, Sozial- und Methodenkompetenzen der Sicherheitsbeauftragten zu erweitern. Auf diese Weise werden sie befähigt und motiviert, ihre Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz aktiv wahrzunehmen.
- Grundzüge des Brandschutzes: Grundlagen der Verbrennung/Löschvorgänge, Häufige Brandursachen, Betriebsspezifische Brandgefahren
- Betriebliche Brandschutzorganisation: Brandschutzordnung, Alarmierungswege und ‑mittel, Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen, Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen: Brandklassen A, B, C, D und F, Wirkungsweise und Eignung von Feuerlöschern, Aufbau und Funktion von Feuerlöschern, Einsatzbereiche und ‑regeln von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände: Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte, Thermische Gefährdungen, Mechanische Gefährdungen
- Verhalten im Brandfall: Alarmierung, Löschen von brennenden Personen, Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen, Sicherstellen der selbstständigen Flucht
DER PRAKTISCHE TEIL
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismus von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- Realitätsnahe Übung an einem Simulationsgerät
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Auch bereits ausgebildete Brandschutzhelfer sollten auf dem Laufenden bleiben. Um dies zu gewährleisten ist eine Brandschutzhelfer-Ausbildung alle 3–5 Jahre aufzufrischen. Der dabei mögliche Austausch zwischen Kollegen stellt sich als sehr nützlich für den Transfer von Wissen und Erfahrungen heraus. So wird der Brandschutz auch in Ihrem Betrieb über die Jahre immer besser.
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung kann bei uns sowohl bei Ihnen vor Ort (bestimmte Mindest-Teilnehmeranzahl vorausgesetzt), aber auch bei uns am Firmenstandort stattfinden. Wir bieten hier ein „Rundum-Sorglos-Paket“:
Ihre Mitarbeiter erhalten bei uns sowohl eine theoretische Schulung in Themen des präventiven Brandschutzes und Verhalten im Brandfall als auch eine praktische Schulung im realitätsnahen Umgang mit einem Feuerlöscher an einem Entstehungsbrand.
Termine bei Ihnen vor Ort:
- Nehmen Sie hierfür bitte direkt Kontakt mit uns auf
- Ab 3 auszubildenden Personen
- Bis 50 km von unserem Firmenstandort entfernt ohne Anfahrpauschale
- Wir reisen mit unserem Schulungsequipment bei Ihnen an und führen direkt in Ihrem Betrieb die Schulung durch
- Was wir benötigen: Einen geeigneten Raum zur Durchführung des theoretischen Teils, Eine Möglichkeit zur Durchführung der praktischen Übung (fließend Wasser mit einem handelsüblichen Gartenschlauch/-Anschluss, 230V-Steckdose in der Nähe)
Termine in unserer Zentrale:
- Theoretischer und praktischer Teil wird bei uns durchgeführt
- Keine Mindestanzahl von Teilnehmern aus Ihrem Betrieb
Aktuelle Termine:
- Zurzeit leider keine –> Für Termine bei Ihnen vor Ort freuen wir uns auf Ihre Anfrage!
Die Ausbildung benötigt ca. 3–4 Stunden, unabhängig ob wir bei Ihnen vor Ort oder Ihre Mitarbeiter bei uns sind.
Preis pro Person
160.-
Die Anzahl der in Ihrem Betrieb notwendigen Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Brandgefährdung vor Ort. Laut DGUV hat sich ein Anteil von 5% bei normaler Brandgefährdung (z.B. Verwaltung), bei erhöhter Brandgefährdung ein höherer Prozentsatz als zweckmäßig erwiesen. (vgl. DGUV Information 205–023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“). Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.