Arbeits­si­cher­heit für Mit­ar­bei­ter und Betriebe

Sie pro­fi­tie­ren gleich mehr­fach davon, wenn Sie Betriebs­un­fäl­len vor­beu­gen. Zum einen erfül­len Sie die Bestim­mun­gen des Arbeits­schutz­ge­set­zes und der Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten, zum ande­ren schaf­fen Sie für Ihre Mit­ar­bei­ter siche­re Arbeits­plät­ze und ver­mei­den, dass sie unnö­ti­gen Gefah­ren aus­ge­setzt sind. Durch die Arbeits­si­cher­heit ver­ei­nen Sie huma­ni­tä­re Grün­de und wirt­schaft­li­che Inter­es­sen. Denn Sie ver­rin­gern Ihr unter­neh­me­ri­sches Risi­ko und ver­hin­dern Betriebs­un­fäl­le und Krankheiten.

»Guter Arbeits­schutz bewahrt Mit­ar­bei­ter vor Schä­den, ver­hin­dert Betriebs­aus­fäl­le und sichert dadurch den Erfolg von Unter­neh­men!«

Das tun wir für Sie

Durch eine Ana­ly­se iden­ti­fi­zie­ren wir die poten­ti­el­len Gefah­ren­her­de in Ihrem Betrieb. Im Anschluss ent­wi­ckeln wir ent­spre­chen­de Maß­nah­men, um Unfäl­len zuvor­zu­kom­men und das Risi­ko auf ein Mini­mum zu redu­zie­ren. Die­se Maß­nah­men ste­hen in einem ange­mes­se­nen Ver­hält­nis zur Gefähr­dungs­si­tua­ti­on und sol­len den Berufs­all­tag und die Pro­duk­ti­vi­tät nicht beein­träch­ti­gen. Zu unse­ren Auf­ga­ben gehört auch die Bewer­tung der Schutz­aus­rüs­tung und des Gefah­ren­po­ten­ti­als von Maschi­nen und Werk­zeu­gen. Die­se tech­ni­schen Aspek­te wer­den durch psy­cho­lo­gi­sche Fak­to­ren ergänzt. Ent­spre­chend füh­ren wir auch Unter­wei­sun­gen und Schu­lun­gen durch, damit Ihre Mit­ar­bei­ter bes­tens infor­miert sind.

Unse­re Leis­tun­gen in der Arbeitssicherheit

  • Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und Ent­wick­lung geeig­ne­ter Sicherheitsmaßnahmen
  • Bera­tung hin­sicht­lich Schutz­aus­rüs­tung und Arbeitsergonomie
  • Beur­tei­lung von Arbeits­mit­teln hin­sicht­lich ihrer Sicherheit
  • Bera­tung zu Brand­schutz und Notfallmanagement
  • Unter­wei­sung von Füh­rungs­kräf­ten, Mit­ar­bei­tern und der Unternehmensleitung
  • Beur­tei­lung von Gefah­ren­stof­fen und Bewer­tung des Risikos
  • Prä­ven­ti­on gemäß Arbeits­schutz­ge­setz und bran­chen­spe­zi­fi­schen Verordnungen
  • Lei­ter- und Trittprüfungen
  • Prü­fung von orts­fes­ten und orts­ver­än­der­li­chen elek­tri­schen Betriebs­mit­teln nach DGUV V3

Fra­gen Sie jetzt Ihr unverbindliches
Bera­tungs­ge­spräch an