Die Augen und Ohren des Arbeit­ge­bers – Sicherheitsbeauftragte

Im Jahr 2020 ver­zeich­nen die gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rer rund 913.000 mel­de­pflich­ti­ge Arbeits- und Wege­un­fäl­le. Zusätz­lich noch 637 töd­li­che Unfäl­le wäh­rend der ver­si­cher­ten Tätig­keit. [vgl.: DGUV: Arbeits- und Wegeunfallgeschhttps://dguv.de/de/zahlen-fakten/au-wu-geschehen/index.jspehen 05.03.2022]

Die­se Zah­len zei­gen den deut­li­chen Ver­bes­se­rungs­be­darf im Arbeits­schutz in Deutsch­land. Laut Arbeits­schutz­ge­setz hat der Arbeit­ge­ber alle erfor­der­li­chen Maß­nah­men für den Gesund­heits­schutz sei­ner Mit­ar­bei­ten­den zu tref­fen. Doch muss er das alles allein bewerkstelligen?

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