Im Jahr 2020 verzeichnen die gesetzlichen Unfallversicherer rund 913.000 meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle. Zusätzlich noch 637 tödliche Unfälle während der versicherten Tätigkeit. [vgl.: DGUV: Arbeits- und Wegeunfallgeschhttps://dguv.de/de/zahlen-fakten/au-wu-geschehen/index.jspehen 05.03.2022]
Diese Zahlen zeigen den deutlichen Verbesserungsbedarf im Arbeitsschutz in Deutschland. Laut Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen für den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden zu treffen. Doch muss er das alles allein bewerkstelligen?
Im Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber zwar verantwortlich, jedoch hat der Gesetzgeber diesem die Möglichkeit gegeben, sich bei der Umsetzung im eigenen Betrieb unterstützen und beraten zu lassen. Eine solche Stelle nimmt ein/e Sicherheitsbeauftragte/r ein. Aus unseren Erfahrungen stellen sich oft die gleichen Fragen, die drei wichtigsten davon wollen wir im Folgenden versuchen zu beantworten.
Ab wann benötigt ein Arbeitgeber mindestens eine/n Sicherheitsbeauftragte/n und woran ist die notwendige Anzahl im Betrieb gekoppelt?
Ab 20 Mitarbeitenden in einem Unternehmen benötigt der Arbeitgeber mindestens eine/n Sicherheitsbeauftragte/n. Welche Anzahl darüber hinaus benötigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen die Anzahl der Beschäftigten sowie die fachliche, zeitliche und räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten. Auch muss die Anzahl der Gefährdungsbeurteilung entsprechen.
Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat ein/e Sicherheitsbeauftragte/r?
Diese haben laut Gesetz die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Durchführung der festgelegten Maßnahmen zu unterstützen, sich von Schutzeinrichtungen zu überzeugen und auf erkannte Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen. Sicherheitsbeauftragte haben das Recht zur Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA) und an Unfalluntersuchungen sowie der Durchführung von Begehungen in ihrem Arbeitsbereich. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten dürfen sie nicht benachteiligt werden und diese Erfüllung ist ihnen während der Arbeitszeit zu ermöglichen.
Kann jede/r Sicherheitsbeauftrage/r werden?
Da vor einer Beauftragung der/die Mitarbeitende über die Befähigung und Qualifikation zur Ausübung seiner Aufgaben verfügen muss, sollte eine Schulung in den Themenbereichen des Arbeitsschutzes geschehen. Diese Schulungen müssen von der zuständigen Berufsgenossenschaft angeboten werden. Aber auch private Unternehmen aus dem Arbeitsschutzsektor bieten diese Schulungen an.
[vgl. Arbeitsschutzgesetz, Sozialgesetzbuch VII §22, DGUV Vorschrift 1 §20, ASiG §11]
Auch wir haben uns dazu entschieden, solche Schulungen anzubieten, jedoch etwas anders. Wir haben die Vision, dass die Schulung zu Sicherheitsbeauftragten nicht nur von Theorie erschlagen sein sollte, sondern die aus unserer Sicht wichtigsten Grundpfeiler für eine guten Unterstützung des Arbeitgebers enthalten.
- Kennenlernen der wichtigsten und vor allem vertrauensvollen Quellen zur Informationsbeschaffung bei Fragen im Arbeitsschutz
- Praxisnaher Einblick in mögliche, zukünftige Aufgabenbereichen, wie etwa der Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung oder dem Mitwirken in Unfalluntersuchungen
Kurz gesagt: Wir wollen den/die Sicherheitsbeauftragte/n dazu befähigen, selbstständig seinen Aufgaben nachgehen zu können und einen wirklichen Zugewinn für den Betrieb darzustellen.
–> Hier geht es zu unserem Angebot
Nützliche Lektüre:
Arbeitsschutzgesetz
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Sozial-Gesetzbuch-VII
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
DGUV Information 211–042 „Sicherheitsbeauftragte“
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Hat Sie das Thema Schulung interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihren Kontakt.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der premeda-GmbH
Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/schutzhelm-sicherheit-hat-4274430/ (05.03.2022)