Prä­ven­ti­on und Hil­fe im Not­fall – die Brandschutzhelfer

Prä­ven­ti­on und Hil­fe im Not­fall – die Brandschutzhelfer

Brän­de stel­len ein oft unter­schätz­tes The­ma im Arbeits­schutz dar. Das Gebäu­de wur­de mal geplant und geneh­migt, dann wird das schon alles so pas­sen. Womit man erst­mal nicht rech­net, es sind in den wenigs­ten Fäl­len bau­li­che Män­gel, die zu einem Brand füh­ren. Es ist das Arbeits­le­ben in den Gebäu­den. Laut der IFS Scha­dens­bank fin­den sich unter den Top 3 der Brandursachen:

  • Elek­tri­zi­tät
  • Mensch­li­ches Fehlverhalten
  • Brand­stif­tung

[vgl. https://www.ifs-ev.org/schadenverhuetung/ursachenstatistiken/ursachenstatistik-brandschaeden-2020/ 10.11.2021]

Eine Kon­trol­le die­ser Berei­che ist also essen­zi­ell für einen wir­kungs­vol­len Brand­schutz und bekannt­lich sehen vier Augen mehr als zwei. Brand­schutz­hel­fer stel­len die­se wei­te­ren Augen dar.

Die Aus­bil­dung und Benen­nung von Brand­schutz­hel­fern fin­det bereits im Arbeits­schutz­ge­setzt eine direk­te For­de­rung. So heißt es im §10 Not­fall­maß­nah­men (2):

„Der Arbeit­ge­ber hat die­je­ni­gen Beschäf­tig­ten zu benen­nen, die Auf­ga­ben der Ers­ten Hil­fe, Brand­be­kämp­fung und Eva­ku­ie­rung der Beschäf­tig­ten über­neh­men. Anzahl, Aus­bil­dung und Aus­rüs­tung der nach Satz 1 benann­ten Beschäf­tig­ten müs­sen in einem ange­mes­se­nen Ver­hält­nis zur Zahl der Beschäf­tig­ten und zu den bestehen­den beson­de­ren Gefah­ren ste­hen. […].“ [vgl. Arbeits­schutz­ge­setzt §10 (2)]

Die pas­sen­de Anzahl

Die Anzahl der Brand­schutz­hel­fer legt der Arbeit­ge­ber nach den bestehen­den beson­de­ren Gefah­ren fest, was bedeu­tet das nun? Ein Betrieb mit gerin­ger Brand­ge­fähr­dung, also wenig brenn­ba­rem Mate­ri­al, weni­ge Besu­cher usw. (rei­ne Ver­wal­tungs­fir­ma) benö­tigt deut­lich weni­ger Brand­schutz­hel­fer als eine Ein­rich­tung mit häu­fig wech­seln­dem Durch­gangs­ver­kehr und mög­li­cher­wei­se hoher Brand­last (Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Hotel, …). In der Pra­xis haben sich 5–10 % der Beschäf­tig­ten als Brand­schutz­hel­fer bewährt.

Wel­che Aus­bil­dung benö­ti­gen die Brand­schutz­hel­fer und was sind ihre Aufgaben?

Hier hilft die DGUV Infor­ma­ti­on 205 – 023 „Brand­schutz­hel­fer – Aus­bil­dung und Befä­hi­gung“ wei­ter. Die Aus­bil­dung soll die Mit­ar­bei­ten­den dazu befä­hi­gen, die ihnen über­tra­ge­nen Auf­ga­ben im Brand­schutz wahr­neh­men zu kön­nen. So glie­dert sich die­se in einen theo­re­ti­schen Teil, in wel­chem die not­wen­di­gen Grund­la­gen zur Umset­zung und der Prä­ven­ti­on des Brand­schut­zes behan­delt wer­den, und in einen prak­ti­schen Teil mit kon­kre­ter Löschübung. Die Auf­ga­ben der Brand­schutz­hel­fer kön­nen recht ver­schie­den aus­fal­len. Hier eini­ge Vor­schlä­ge für grund­le­gen­de Aufgaben:

  • Unter­stüt­zung bei einer not­wen­di­gen Evakuierung
  • Lösch­ver­such bei einem Entstehungsbrand
  • Regel­mä­ßi­ge Sicht­prü­fung von Brand­schutz­ein­rich­tun­gen (Brand­schutz­tü­ren, Feu­er­lösch­ein­rich­tun­gen, Flucht- und Ret­tungs­plä­ne, Sicherheitskennzeichnungen, …)
  • Mel­den von erkann­ten Gefah­ren­quel­len an Vorgesetzte

Der Ver­ant­wor­tung der Umset­zung des Brand­schut­zes liegt hier­bei jedoch stets beim Arbeitgeber.

Wie lan­ge dau­ert eine Aus­bil­dung und wie oft muss man sie auffrischen?

Erfah­rungs­ge­mäß nimmt die Aus­bil­dung etwa einen Tag in Anspruch. Ein­mal aus­ge­bil­det hat ein/e Mitarbeiter/in die Qua­li­fi­ka­ti­on zum Brand­schutz­hel­fer erwor­ben. Die DGUV emp­fiehlt jedoch eine Auf­fri­schung der Grund­la­gen und der prak­ti­schen Übung in einem Zeit­raum von ca. 3–5 Jah­ren. Dies gibt auch Gele­gen­heit zur gemein­sa­men Dis­kus­si­on und dem Erfah­rungs­aus­tausch untereinander.

Nütz­li­che Lek­tü­re zum Brandschutz

 

Aus unse­rer Sicht sind Brand­schutz­hel­fer für eine funk­tio­nie­ren­de Prä­ven­ti­on im Brand­schutz uner­läss­lich. So ist eines unse­rer Zie­le nicht nur gemein­sam mit den Unter­neh­men den Brand­schutz zu beur­tei­len, son­dern auch direkt die Aus­bil­dung für unse­re Kun­den anbie­ten zu können.

Hier geht es zu unse­rem Ausbildungsangebot.

 

Haben Sie noch Fra­gen oder benö­ti­gen Sie die Aus­bil­dung von Brand­schutz­hel­fern in Ihrem Betrieb?

Wir freu­en uns auf Ihren Kontakt!

Blei­ben Sie gesund!

 

Ihr Team der premeda-GmbH