Die Zahl der Unfälle beim Umgang mit Leitern ist nach wie vor sehr hoch. In vielen Fällen sind die Verletzungen so schwer, dass die Betroffenen einen bleibenden Körperschaden erleiden. Die Ursachen für Leiterunfälle liegen überwiegend im nicht fachgerechten Umgang. Um- und Wegkippen der Leiter, Ab- bzw. Wegrutschen des Leiterfußes oder ‑kopfes sind die Folge.
Deshalb dürfen Leitern nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden. Die Betriebssicherheitsverordnung sagt hierzu, dass die Verwendung nur bei Arbeiten mit geringer Gefährdung und kurzer Dauer zulässig ist. Der Unternehmer hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für eine bestimmte Tätigkeit sicherer ist.
Staatlich verordneter Arbeitsschutz
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert: „Die Benutzung einer Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz ist auf Umstände zu beschränken, unter denen die Benutzung anderer, sicherer Arbeitsmittel wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Benutzung oder der vorhandenen baulichen Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht ändern kann, nicht gerechtfertigt ist.“
10 Regeln für den Einsatz von Leitern und Tritten:
- Vor erstmaligem Gebrauch: Einweisung der Beschäftigten anhand der leiterspezifischen Betriebsanleitung (Leiteraufkleber und ggf. weitere Unterlagen des Herstellers). I.d.R. beinhaltet die Einweisung Hinweise zur bestimmungsgemäßen Nutzung, bauartspezifische Hinweise, Hinweise auf zusätzliche Gefährdungen, die sich auch aus der konkreten Tätigkeit oder dem Arbeitsumfeld ergeben können.
- Mindestens 1x jährlich und bei besonderen Anlässen (z. B. nach einem Unfall oder dem Einsatz neuer Leiterbauarten): Unterweisung der Beschäftigten (Hinweise zur bestimmungsmäßen Nutzung, bauartspezifische Hinweise, Hinweise auf zusätzliche Gefährdungen wie Witterungseinflüsse, Kran- und Förderanlagen, Absturzkanten, etc.) auf Basis der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung und der vorhandenen Betriebsanweisung.
- Vor Arbeitsbeginn: Einfache Sicht- und Funktionsprüfung durchführen.
- Defekte oder schadhafte Leitern sind aus dem Verkehr zu ziehen und dürfen nicht mehr genutzt werden!
- Standsicherheit gewährleisten, z. B. durch den an den Untergrund angepasste Leiterfüße, Fußverbreiterung, Holmverlängerung beim Einsatz auf Treppen.
- Beim Arbeiten auf einer Leiter nicht hinauslehnen, der Schwerpunkt muss immer zwischen den Leiterholmen liegen!
- Nur zertifiziertes und geeignetes Zubehör verwenden, wie z. B. schwenkbarer Leiterfuß, Einhängevorrichtung, Holmverlängerung.
- Arbeitsbereich sichern, z. B. im Bereich von Verkehrs- und Fahrwegen oder hinter Türen.
- Das Gewicht des mitzuführenden Werkzeuges und Materials darf 10 kg nicht überschreiten.
- Die maximale Größe der mitgeführten Teile darf wegen auftretenden Windlasten 1 m² nicht überschreiten.
Prüfung und Instandhaltung
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.
Die Zeitabstände dafür richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Bei regelmäßiger Nutzung der Leitern und Tritte ist ein Prüfintervall von einem Jahr zu empfehlen.
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass der Unternehmer die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen hat, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung beauftragt wird (-> s. TRBS 1203).
Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:
- Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen
- Fehlende Bauteile
- Ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z. B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern)
Bei der Instandhaltung ist zu beachten, dass
- das Anlegen von Bandagen um gebrochene Leiterholme nicht zulässig ist
- schadhafte oder fehlende Sprossen nur durch Sprossen der gleichen Art ersetzt werden
- durch die Verwendung von Sprossenhaltern für die Befestigung von Ersatzsprossen die Festigkeit der Holme nicht beeinträchtigt wird
- Aufstiege aus Holz zum frühzeitigen Erkennen von Schäden nur durchscheinende Lacke, Lasuren und Imprägnierungen verwendet werden
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Leitern und Tritte nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit dieser Arbeitsmittel beeinträchtigen können, auf ihren sicheren Zustand hin überprüft werden.
Sollten Sie Fragen rund um die Arbeitssicherheit haben oder eine Beratung benötigen, freuen wir uns jederzeit auf Ihre Nachricht!
Ihr premeda-Team