Wie lassen sich Gefährdungen am Arbeitsplatz präventiv vermeiden?
- Durch eine Gefährdungsbeurteilung werden mögliche Gefährdungen und konkrete Gefahren erkannt, die zu einer Gesundheitsschädigung der Arbeitnehmer eines Betriebs führen können.
- Erfahren Sie in diesem Text mehr über die Werkzeuge einer Gefährdungsbeurteilung und wie sich hier getätigte Investitionen in unternehmerischen Gewinn verwandeln.
- Das Abstellen der Gefahr (oder das Treffen einer Vorsorgemaßnahme) macht nicht nur einen Betrieb zu einem sicheren Ort, sondern zu einem attraktiven Arbeitgeber mit effektiveren Prozessen und motivierteren Mitarbeitern.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der sie nicht krankmacht (oder ggf. bestehende Krankheiten nicht verstärkt). Also haben Beschäftigte einen Anspruch auf einen sicheren, gesunden Arbeitsplatz. Wann ist jedoch ein Arbeitsplatz unsicher? Und wie lässt sich ein unsicherer Arbeitsplatz wieder sicher machen? Diese Fragen sind Kernthemen der Gefährdungsbeurteilung, die in jedem Betrieb sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen untersucht werden müssen. Die Gefährdungsbeurteilung wurde unter anderem in den §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz normiert (auf den in § 5 geregelten Katalog der zu ermittelnden Gefährdungen komme ich später zu sprechen). Der Arbeitsmediziner muss sich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung in zahlreiche Handlungsabläufe der Arbeitnehmer des Betriebs hineinversetzen und sich dabei ständig die Frage stellen, was in den konkreten Arbeitsschritten möglicherweise eine Gefahr darstellen könne. Diese Beurteilung ist aus 3 Gründen ein schwieriger und vor allem individueller Prozess. Erstens müssen alle (auch auf den ersten Blick noch so unwahrscheinliche) Eventualitäten Berücksichtigung finden. Es wäre also nicht legitim, beim Arbeitnehmer auf eine rational handelnde Person abzustellen, sondern es müssen fachliche Fehler ebenso berücksichtigt werden wie pure Schusseligkeiten. Zweitens muss bei diesem Prozess, also bei der Analyse möglicher Gefahren, in praktischer Hinsicht auf typische Gruppen in der Belegschaft abgestellt werden, um nicht jeden einzelnen Arbeitnehmer und jeden einzelnen Arbeitsplatz einzeln untersuchen zu müssen. Zwei Schlosser oder Lackierer haben in einem Betrieb sehr wahrscheinlich identische Gefahreinwirkungen zu befürchten, es sei denn ihre Arbeitsplätze oder konkreten Tätigkeitsbereiche würden sich maßgeblich unterscheiden. Drittens muss der Arbeitsmediziner am Ende seiner Arbeit entscheiden, ob sich gefundene Gefahren abstellen lassen, oder ob es stattdessen effektiver bzw. sicherer wäre, als Maßnahme eine Vorsorge zu treffen. Hier muss man den Umstand betonen, dass das Abstellen der Gefahr häufig schneller und (mindestens) ebenso effektiv wie das Treffen einer Maßnahme wäre. Trotzdem wird in der arbeitsmedizinischen Praxis viel zu häufig eine Vorsorge getroffen.
Sie sehen: Die Gefährdungsbeurteilung ist ein breites Themenfeld, mit teils verwirrenden, juristischen Begriffen und viel Spielraum für Ermessen. Dieser Text soll etwas mehr Klarheit in die Gefährdungsbeurteilung bringen und auch insbesondere Unternehmern vermitteln, dass es, neben der Unterstützung eines kompetenten Arbeitsmediziners diverse Handlungshilfen gibt, um eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung zu erhalten.
Ein sehr plastisches Werkzeug einer arbeitsmedizinischen Methode im Bereich der Gefährdungsbeurteilung ist eine sogenannte Risikomatrix (auch Risikomatrix nach Nohl). Darin stuft man Kategorien für die Eintrittswahrscheinlichkeit oder Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens einer Gefährdung ein: Entweder es ist mit geringer, mittlerer oder hoher Wahrscheinlichkeit gegeben, dass sich eine Gefährdung realisiert. Auf der zweiten Seite wird die Schadensschwere angegeben, die von leichten Verletzungen (etwa Prellungen), über mittlere (etwa Knochenbrüche) bis hin zu schweren Verletzungen (etwa Querschnittlähmung bis hin zu Tod) reicht. Die Risikomatrix macht also deutlich, auf welche Untersuchungen eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung zuerst Wert legen sollte (schwere Verletzungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden) und welche Untersuchungen erst nachfolgend stattfinden. Ein zweites, anschauliches Werkzeug der weiteren Abläufe ist der, auch in anderen Prozessen verwendete, Demingkreis (bzw. PDCA Zyklus): Dem Muster Plan – Do – Check – Act folgend, werden bei einer Gefährdungsbeurteilung keine arbeitsmedizinischen Empfehlungen ausgesprochen oder Maßnahmen getroffen, ohne dass nicht die Wirkung deren Umsetzung klar im Auge behalten wird. Einmal investiert, kommen durch diese Arbeiten Prozesse in Gang, die lange nachwirken und jeden Betrieb noch effizienter gestalten können. Dabei möchte ich herausstellen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung weit mehr ist (oder sein kann), als eine bloße Pflicht zum Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit der Belegschaft. Eine moderne Gefährdungsbeurteilung ist daneben eine hervorragende Chance, weiter an der eigenen Arbeitgeberattraktivität zu arbeiten und kompetente Mitarbeiter stärker an sich zu binden. Denn im Ergebnis entstehen durch das Abstellen von Gefahren bzw. das Tätigen diverser Maßnahmen die Voraussetzungen für eine leistungsfähige Belegschaft und weiteren wirtschaftlichen Erfolg.
Die in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes geregelten Gefährdungseventualitäten sind breit gefächert und dienen als Grundlage für jede betriebliche Gefährdungsbeurteilung. In Absatz 3 wird festgelegt, dass sich eine betriebliche Gefährdung aus unterschiedlichen Tatsachen und Umständen ergeben kann, worunter die Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes ebenso fällt wie eine unzureichende Unterweisung der Beschäftigten. Im Herbst 2013 führte der Gesetzgeber zudem die Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz explizit in das Arbeitsschutzgesetz ein. Hier lässt sich ganz exemplarisch ein (eigentlich unlogischer) Interessenskonflikt zwischen gesetzlicher Pflicht und unternehmerischen Interessen erkennen. Die Herausforderung für Unternehmen besteht bereits darin, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen. Eine besondere Rolle spielen dabei Führungskräfte und Mitarbeiter gleichermaßen, deren Einschätzung als Experten für die zu beurteilende Arbeitstätigkeit durch Fragebögen, Interviews und Workshops erfasst werden kann. Doch welche Instrumente und Methoden sind für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wirklich geeignet? Hier ist noch vieles im praktischen Alltag eines Arbeitsmediziners unklar. Die Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (2012) beschreiben zwar die Mindestanforderungen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Doch werden die jeweiligen Instrumente und Methoden hierin nicht benannt. Und obwohl uns eine Vielzahl an Methoden zur Verfügung stehen, kommt sowohl bei objektiven (etwa der Arbeitsplatzbeobachtung) als auch subjektiven Arbeitsplatzbeobachtungen (Befragung, Workshops, Interviews) immer noch der erschwerende Faktor ins Spiel, dass über psychische Belastungen und Beschwerden gerne geschwiegen wird. Dennoch: Es ist ein Schritt nach vorne, dass durch die Novellierung des § 5 Arbeitsschutzgesetz erneut ein Fokus auf eine umfassende Beurteilung der Gesundheitsgefährdung gelegt wurde. Auch gilt: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist für Unternehmen keine unwirtschaftliche Bürde. Sie ist ein weiteres, effektives Instrument einer modernen Organisationsentwicklung und der nachhaltigen Sicherung wirtschaftlichen Erfolgs.
Die erste Umsetzung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung stellt für jedes Unternehmen eine große (keinesfalls aber schwierige) und vor allem lohnenswerte Herausforderung dar. Selten lassen sich in betrieblichen Pflichten so klar lohnenswerte Chancen finden, sich als Arbeitgeber weiterzuentwickeln zukunftsfähig aufzustellen. Studien belegen, dass sich betriebliche Präventionsarbeit immer lohnt und dass sich jeder investierte Euro in einem wirtschaftlichen Erfolgspotential von mindestens 2,20 Euro auszahlt. Hierfür sorgen, neben einem besseren Image im Bereich Employer Branding, eine höhere Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter sowie eine deutliche Kosteneinsparung durch die Reduzierung von krankheitsbedingten Produktivitätseinbußen. Gefährdungen am Arbeitsplatz lassen sich präventiv vermeiden – und dabei kommen Prozesse in Gang, die nachhaltig positive Einflüsse auf den unternehmerischen Erfolg haben.