Ein­satz elek­tri­scher Betriebs­mit­tel im Unternehmen

Ein­satz elek­tri­scher Betriebs­mit­tel im Unternehmen

Laut der BG ETEM kön­nen allein in Deutsch­land jedes Jahr bis zu 4000 Unfäl­le durch elek­tri­sche Betriebs­mit­tel bzw. durch Strom regis­triert wer­den. Bis zu sie­ben davon enden töd­lich. Ein Groß­teil der gemel­de­ten Strom­un­fäl­le, ca. 87,9 %, geschieht im Nie­der­span­nungs­be­reich. Dies ist der Bereich der Span­nung bis 1000 V, wel­cher wahr­schein­lich in fast jedem Betrieb zum Ein­satz kommt. [https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/institute/institut-zur-erforschung-elektrischer-unfaelle/statistik-der-stromunfaelle 26.03.2021]

Wo lie­gen die Gefah­ren und was kön­nen wir gemein­sam dage­gen tun?

Schau­en Sie sich ein­mal an Ihrem Arbeits­platz um, wie vie­le elek­tri­sche Gerä­te umge­ben Sie? Wie vie­le davon hän­gen an der 230 V Steck­do­se? Hän­gen man­che Kabel oder Ste­cker in der Nähe Ihrer Füße, viel­leicht sogar ungeschützt?

Die oft unter­schätz­te Gefahr von Span­nung und Strom ist die Wir­kung auf unse­re Ner­ven und damit auf unse­ren gesam­ten Kör­per. Schon klei­ne Strö­me von weni­gen hun­dert mA kön­nen genü­gen, um Mus­kel­krämp­fe und Herz­rhyth­mus­stö­run­gen aus­zu­lö­sen. Sie fra­gen sich wie viel nun eini­ge hun­dert mA sind? In Ihrem Toas­ter flie­ßen im Betrieb bis zu 5 000 mA durch die Heizstäbe.

Die Ursa­chen

Die Ursa­chen sind viel­fäl­tig, die meis­ten lie­gen jedoch lei­der einer­seits in der man­geln­den Ver­ar­bei­tung bzw. feh­len­den Sicher­heits­vor­keh­run­gen der Betriebs­mit­tel, ande­rer­seits in der fal­schen Eig­nung für den Ein­satz­zweck oder im fal­schen Umgang mit der Gefähr­dung Strom und nicht zuletzt in der feh­len­den Kon­trol­le dieser.

 

Umset­zung im Arbeitsschutz

Auf die Aus­wahl kommt es an

Der Schutz der Mit­ar­bei­te­rIn­nen beginnt bereits bei der Aus­wahl der elek­tri­schen Betriebs­mit­tel. Damit ein Pro­dukt in Euro­pa, somit auch in den deut­schen Fir­men, ver­mark­tet wer­den und zum Ein­satz kom­men darf, muss es die soge­nann­te CE-Kenn­zeich­nung besit­zen. Hier bestä­tigt der Her­stel­ler, dass die gefor­der­ten Min­dest­stan­dards der euro­päi­schen Richt­li­ni­en für Pro­duk­te ein­ge­hal­ten wer­den. [https://www.weka-manager-ce.de/ce-kennzeichnung/ce-faq-10-haeufige-fragen-ce-kennzeichnung/ 26.03.2021]

Die­ses Zei­chen ist ein ers­ter Garant für grund­le­gen­de Schutz­vor­rich­tun­gen, Schutz­lei­ter, Iso­la­tio­nen usw. bei elek­tri­schen Gerä­ten. Zusätz­lich soll­te der Arbeit­ge­ber immer vor Aus­wahl der Gerät­schaf­ten den Ein­satz­zweck berück­sich­ti­gen. Eine Leit­li­nie für Aus­wahl und Eig­nung von elek­tri­schen Gerä­ten stellt hier die DGUV mit der Infor­ma­ti­on 203–005 bereit.

Der rich­ti­ge Umgang

Der zwei­te Teil des Schut­zes fin­det sich in der Unter­wei­sung und im Umgang mit elek­tri­schen Betriebs­mit­teln wie­der. Vor Benut­zung von Elek­tro­ge­rä­ten ist der Arbeit­ge­ber dazu ver­pflich­tet, die Mit­ar­bei­ten­den im rich­ti­gen Umgang zu unter­wei­sen. Hier­zu gehö­ren unter ande­rem die Punkte:

  • Elek­tri­sche Gerä­te wer­den NUR durch Fach­per­so­nal gewar­tet oder repariert
  • Bei erlaub­ten Öff­nun­gen von Gerä­ten (Toner­tausch beim Dru­cker) die­se IMMER strom­frei schalten
  • Wahr­ge­nom­me­ne Stö­run­gen oder Auf­fäl­lig­kei­ten sind sofort dem Vor­ge­setz­ten zu mel­den und das Gerät von der Strom­quel­le zu trennen

Damit bei der Benut­zung der Gerä­te die Gefähr­dun­gen mini­miert wer­den, soll­ten Kabel und ande­re strom­füh­ren­de Tei­le außer Reich­wei­te von Kör­per­tei­len ver­legt sein. Ein Bei­spiel sind hier die Strom­ka­bel im Fuß­be­reich an Bildschirmarbeitsplätzen.

Ver­trau­en ist gut, Kon­trol­le ist besser

Der drit­te Teil bezieht sich auf die Prü­fung von elek­tri­schen Betriebs­mit­teln nach DGUV Vor­schrift 3. Die­se for­dert vom Unter­neh­mer eine regel­mä­ßi­ge Prü­fung von elek­tri­schen Betriebs­mit­teln, sowohl von orts­fes­ten als auch orts­ver­än­der­li­chen. [vgl. https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1052 26.03.2021]

Aber was heißt jetzt regel­mä­ßig und wer darf prüfen?

Wie oft eine Prü­fung von elek­tri­schen Betriebs­mit­teln durch­ge­führt wer­den muss, legt der Arbeit­ge­ber anhand sei­ner Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung fest. Die­se Fris­ten rich­ten sich zum Bei­spiel nach dem Ein­satz­zweck und ‑ort. Die Prü­fung muss von einer befä­hig­ten Per­son durch­ge­führt wer­den, z.B. einer Elektrofachkraft.

Das Gebiet der Gefähr­dun­gen durch elek­tri­sche Betriebs­mit­tel ist weit­aus umfang­rei­cher als die­ser kur­ze Ein­trag hier. Die­se Grund­la­gen sind aber aus unse­rer Sicht ein guter Anfang, um die bis zu 4000 Unfäl­le jedes Jahr zu verringern.

 

Nütz­li­che Links zu die­sem Thema:

 

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Ihr Team der premeda-GmbH

 

 

Bildquelle: https://pixabay.com/photos/electric-component-current-digital-948208/ (26.03.2021)